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Kommunales Selbstverwaltungsrecht

Nach § 1 I GO (Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein) wird den Gemeinden das Recht der freien Selbstverwaltung in den eigenen Angelegenheiten als eines der Grundrechte demokratischer Staatsgestaltung gewährleistet. Die Gemeindevertretung, die alle fünf Jahre gewählt wird (wahlberechtigt sind alle Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben), legt nach § 27 I GO die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest und trifft alle für die Gemeinde wichtigen Selbstverwaltungsangelegenheiten.

Ferner wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte den Bürgermeister und seine Stellvertreter. Zur Zeit sind dies:

Nicole Burmeister, Bürgermeisterin

Nils Meyer, 1. stellvertretender Bürgermeister

Frank Herrmann, 2. stellvertretender Bürgermeister

Die Zahl der Gemeindevertreter wird gemäß § 31 II GO durch das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (§ 8 GKWG) festgelegt. Sie bemisst sich nach der Einwohnerzahl.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung werden durch die Ausschüsse vorbereitet. Ihnen gehören zusätzlich zu den Gemeindevertretern (GV) teilweise auch weitere Mitglieder - sog. wählbare Bürger (wB) - an, die auch in den Fraktionen mitarbeiten.

Bitte beachten Sie als verbindliche Quelle für amtliche Informationen das Bürgerinformationssystem Allris des Amtes Bargteheide-Land.

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