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Fr. 23.12.2022 09:00, Gemeinde:

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Delingsdorf

Anordnung des Abbrennverbotes für bestimmte pyrotechnische Gegenstände der Klasse II zum Jahreswechsel 2022 / 2023

Hiermit wird aufgrund des § 24 Abs. 2 der Neufassung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31.01.1991 (BGBl. I S. 169) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2002 (BGBl. I S. 3970) in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts vom 05.08.1977 (GVOBl. S. 269) zuletzt geändert durch VO vom 24.10.1996 (GVOBl. S. 652) für das im Plan gekennzeichnete (umrandete) Gebiet der Gemeinde Delingsdorf

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allgemeinverbindlich als Verbot angeordnet, Raketen und sogenannte römische Lichter am 31.12.2022 und am 01.01.2023 abzubrennen.

Es ergehen folgende Hinweise:

Raketen und römische Lichter sind pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, die durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Verpackung deutlich erkennbar sind und von Geschäften an Personen unter 18 Jahren nicht abgegeben werden dürfen.

Diese Anordnung wird erlassen, weil in der Gemeinde eine Anzahl von Reet- und Teerpappdachgebäuden sowie eine Tankstelle vorhanden ist.

Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- Euro geahndet werden.

Der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde

Mehr Infos: https://www.bargteheide-land.de/Amt/Bekanntmachungen/all/Delingsdorf/Weitere-Bekanntmachungen/Anordnung-des-Abbrennverbotes-f%C3%BCr-bestimmte-pyrotechnische-Gegenst%C3%A4nde-der-Klasse-II-f%C3%BCr-die-Gemeinde-Delingsdorf-zum-Jahreswechsel-2022-2023.php?

 
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