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Mi. 21.04.2004, Bundesministerium des Innern:

Europawahl 2004

Am 13. Juni 2004 finden zum sechsten Mal die Direktwahlen zum Europäischen Parlament statt.

Weitere Informationen wie z.B. Wahlberechtigung und Voraussetzungen zur Teilnahme an der Wahl, die Broschüre "Europawahl 2004 - Eine Information für Bürger der Europäischen Union" zum Download sowie Links zu den entsprechenden Online-Angeboten der anderen EU-Mitgliedsstaaten finden Sie hier.

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Wer darf wählen und wer darf gewählt werden?

Wesentliche Grundsätze für die Wahl der Abgeordneten sind für alle Mitgliedstaaten einheitlich geregelt. Die Abgeordneten werden in allen Mitgliedstaaten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

Wahlberechtigt sind

  • alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, und
  • alle Unionsbürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die diese Voraussetzungen erfüllen.

Deutsche mit Wohnsitz im Inland können ihr Wahlrecht in ihrer Wohngemeinde ausüben. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland können durch Briefwahl an der Wahl in Deutschland teilnehmen. Wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnen, haben sie aber auch die Möglichkeit, dort zu wählen. Entsprechendes gilt für Unionsbürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Wählbar als Abgeordnete zum Europäischen Parlament sind alle Wahlberechtigten, die nicht aus besonderen Gründen vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die 99 Abgeordneten aus Deutschland werden aufgrund von Wahlvorschlägen der politischen Parteien oder von sonstigen politischen Vereinigungen gewählt, die als gemeinsame Liste für alle Länder oder nach Listen für ein Land einzureichen sind. Bei der Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge werden nur Wahlvorschläge berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben.

Was ist zu tun, um an der Wahl teilnehmen zu können?

Die wahlberechtigten Deutschen im Inland werden von Amts wegen in ein Wähler­verzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Deutsche im Ausland müssen, wenn sie durch Briefwahl an der Wahl in Deutschland teilnehmen wollen, bei ihrer letzten Wohnsitzgemeinde bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. (Die Einzelheiten finden Sie hier.)

Wahlberechtigte Staatsangehörige aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäi­schen Union können ebenfalls in Deutschland an der Europawahl teilnehmen.
Über die Einzelheiten informiert Sie in Ihrer Muttersprache die Broschüre "Europawahl 2004 - Eine Information für Bürger der Europäischen Union". (Pdf-Download)

Antragsformulare und Merkblätter sind bei den Gemeindebehörden sowie im Internet unter www.bundeswahlleiter.de erhältlich.

Mehr Infos: http://www.bmi.bund.de/

 
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