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Fr. 22.12.2006, Gemeinde:

Amtliche Bekanntmachnung für die Gemeinde Delinsgdorf

Anordnung des Abbrennverbotes für bestimmte pyrotechnische Gegenstände der Klasse II für die Gemeinde Delingsdorf zum Jahreswechsel 2006 / 2007

Gemäß Beschlussfassung der Gemeinde Delingsdorf wird hiermit aufgrund des § 24 Abs. 2 der Neufassung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31.01.1991 (BGBl. I S. 169) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2002 (BGBl. I S. 3970) in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts vom 05.08.1977 (GVOBl. S. 269) zuletzt geändert durch VO vom 24.10.1996 (GVOBl. S. 652) für das im Plan gekennzeichnete (umrandete Gebiet) der Gemeinde Delingsdorf allgemeinverbindlich als Verbot angeordnet, Raketen und sogenannte römische Lichter am 31.12.2006 und am 01.01.2007 abzubrennen.

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Es ergehen folgende Hinweise:

Raketen und römische Lichter sind pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, die durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Verpackung deutlich erkennbar sind und von Geschäften an Personen unter 18 Jahren nicht abgegeben werden dürfen.

Diese Anordnung wird erlassen, weil in der Gemeinde eine Anzahl von Reet- und Teerpappdachgebäuden vorhanden ist, die bereits in den Vorjahren um die Jahreswende erheblich gefährdet waren.

Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- Euro geahndet werden.

Bargteheide, den 14.12.2006

Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher
als örtliche Ordnungsbehörde

 
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