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Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Mitgliedern der Gemeindevertretung, die derselben Partei oder Wählergemeinschaft angehören oder die sich aufgrund gemeinsamer politischer Ziele zusammengeschlossen haben. Der Unterschied: Eine Partei ist eine bundesweit oder landesweit organisierte politische Organisation, während eine Fraktion die Arbeitsgemeinschaft ihrer Mitglieder in der Gemeindevertretung vor Ort ist. Eine Wählergemeinschaft ist ein lokaler Zusammenschluss von Bürgern ohne übergeordnete Parteistruktur.

Fraktionen spielen eine wichtige Rolle im kommunalpolitischen Alltag: Sie bereiten Entscheidungen vor, koordinieren Standpunkte und bringen Anträge in die Gemeindevertretung ein. Jede Fraktion kann eine Fraktionsvorsitzende oder einen Fraktionsvorsitzenden wählen, die oder der die Fraktion nach außen vertritt.

Nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) haben Fraktionen besondere Rechte, etwa bei der Tagesordnung von Sitzungen oder bei der Besetzung von Ausschüssen. Die Bildung und die Rechte von Fraktionen sind in § 29 GO geregelt.

Die aktuell drei Fraktionen in der Gemeindevertretung Delingsdorf finden Sie nachfolgend aufgelistet.