Start | Termine | Impressum | Sitemap | XML/RSS Aktuelles RSS 2.0 (Was ist RSS?)
 

Aktuelles

immer auf dem neuesten Stand

 

Sie sind hier: Start / Aktuelles / 54

Di. 28.12.2004, Gemeinde:

Bekanntmachung für die Gemeinde Delingsdorf

Anordnung des Abbrennverbotes für bestimmte pyrotechnische Gegenstände

Auf Empfehlung der Gemeinde Delingsdorf wird hiermit aufgrund des § 24 Abs. 2 der Neufassung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31.01.1991 (BGBl. I S. 169) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2002 (BGBl. I S. 3970) in Verbnindung mit § 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts vom 05.08.1977 (GVOBl. S. 269) zuletzt geändert durch VO vom 24.10.1996 (GVOBl. S. 652) für das Gebiet der Gemeinde Delingsdorf allgemeinverbindlich als Verbot angeordnet, Raketen und sogenannte römische Lichter am 31.12.2004 und am 01.01.2005 abzubrennen.

Bild

In der Silvesternacht 1973/74 brannte dieses Gebäude bis auf die Grundmauern nieder. Auch in der Silvesternacht 1991/92 brannte ein für die Gemeinde kulturell wertvolles reetgedecktes Haus ab.

 

Es ergehen folgende Hinweise:
Raketen und römische Lichter sind pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, die durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Verpackung deutlich erkennbar sind und von Geschäften an Personen unter 18 Jahren nicht abgegeben werden dürfen.

Diese Anordnung wird erlassen, weil in der Gemeinde eine Anzahl von Reet- und Teerpappdachgebäuden vorhanden ist, die bereits in den Vorjahren um die Jahreswende erheblich gefährdet waren.

Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- Euro geahndet werden.

Bargteheide, den 13. Dezember 2004

Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher
als örtliche Ordnungsbehörde

 
© Copyright 2005 - 2024   Haben Sie Anregungen, Fragen oder Kritik zu dieser Seite? Impressum, Haftungsausschluß, Datenschutz