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Sie sind hier: Start / Aktuelles / 54 Di. 28.12.2004, Gemeinde: Bekanntmachung für die Gemeinde Delingsdorf Anordnung des Abbrennverbotes für bestimmte pyrotechnische GegenständeAuf Empfehlung der Gemeinde Delingsdorf wird hiermit aufgrund des § 24 Abs. 2 der Neufassung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31.01.1991 (BGBl. I S. 169) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2002 (BGBl. I S. 3970) in Verbnindung mit § 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts vom 05.08.1977 (GVOBl. S. 269) zuletzt geändert durch VO vom 24.10.1996 (GVOBl. S. 652) für das Gebiet der Gemeinde Delingsdorf allgemeinverbindlich als Verbot angeordnet, Raketen und sogenannte römische Lichter am 31.12.2004 und am 01.01.2005 abzubrennen. In der Silvesternacht 1973/74 brannte dieses Gebäude bis auf die Grundmauern nieder. Auch in der Silvesternacht 1991/92 brannte ein für die Gemeinde kulturell wertvolles reetgedecktes Haus ab.
Es ergehen folgende Hinweise: Diese Anordnung wird erlassen, weil in der Gemeinde eine Anzahl von Reet- und Teerpappdachgebäuden vorhanden ist, die bereits in den Vorjahren um die Jahreswende erheblich gefährdet waren. Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. Bargteheide, den 13. Dezember 2004 Amt Bargteheide-Land |
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