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Mi. 15.12.2021 16:00, Gemeinde:

Amtliche Bekanntmachung

Anordnung des Abbrennverbotes für bestimmte pyrotechnische Gegenstände

Hiermit wird aufgrund des § 24 Abs. 2 der Neufassung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31.01.1991 (BGBl. I S. 169) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2002 (BGBl. I S. 3970) in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts vom 05.08.1977 (GVOBl. S. 269) zuletzt geändert durch VO vom 24.10.1996 (GVOBl. S. 652) für die in den beigefügten Plänen gekennzeichneten Gebieten der

Gemeinden Delingsdorf, Hammoor und Jersbek

allgemeinverbindlich als Verbot angeordnet, Raketen und sogenannte römische Lichter am 31.12.2021 und am 01.01.2022 abzubrennen.

Bild

Hinweise:

Raketen und römische Lichter sind pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, die durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Verpackung deutlich erkennbar sind und von Geschäften an Personen unter 18 Jahren nicht abgegeben werden dürfen.

Diese Anordnung wird erlassen, weil in den Gemeinden eine Anzahl von Reet- und Teerpappdachgebäuden sowie eine Tankstelle vorhanden ist.

Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden.

Bitte achten Sie ferner auf die aktuellen Regelungen zu möglichen Kontaktbeschränkungen. Die aktuelle Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung können Sie hier einsehen.

Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher
als örtliche Ordnungsbehörde

Mehr Infos: https://www.bargteheide-land.de/Gemeinden/Delingsdorf/Anordnung-des-Abbrennverbotes-f%C3%BCr-bestimmte-pyrotechnische-Gegenst%C3%A4nde.php?object=tx,3316.5.1&ModID=7&FID=3316.2465.1&NavID=3316.38&La=1

 
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