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Aktuelles
immer auf dem neuesten Stand
Mo. 02.06.2008, Gemeinde:
Amtliche Bekanntmachung
Aufforderung zur Rattenbekämpfung
Die Ausbreitung von Wanderratten hat sich insbesondere in diesem Jahr aufgrund der vergangenen milden Winter spürbar erhöht. Die Meldungen aus unseren Gemeinden, dass (Wander-)Ratten gesehen worden sind, häufen sich. Ratten sind Gesundheitsschädlinge, denn durch sie können Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden.
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten - Infektionsschutzgesetz (IfSG) - vom 20.7.2000 hat der Kreis Stormarn die Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Stormarn mit Datum 16.12.04 erlassen.
Auf die Verordnung wird hingewiesen.
Die örtliche Ordnungsbehörde ist als zuständige Behörde verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren zu treffen.
Beginnend ab dem 02.Juni 2008 wird in den Gemeinden des Bereiches Bargteheide-Land eine allgemeine Rattenbekämpfung durchgeführt.
Zur Rattenbekämpfung
- innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf allen Grundstücken, in Gebäuden und an den Gewässern,
- außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf allen bebauten Grundstücken, in Gebäuden einschl. der Grundstücke, auf denen Lagerplätze für Lebensmittel, Futtermittel, Abfallstoffe oder Komposte befinden, sowie angrenzende oder die Grundstücke durchfließende Gewässer,
- in Abwasseranlagen (Kanalisation und Kläranlagen)
sind die Grundstückseigentümerinnen/-eigentümer bzw. Unterhaltungspflichtige, insbesondere Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte, Erbbauberechtigte u. a. in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten verpflichtet. Neben den genannten Verpflichteten sind auch diejenigen zur Bekämpfung von Ratten verpflichtet, die die tatsächliche Gewalt über die Sachen gem. Pkt. 1 - 3 ausüben. Wer die tatsächliche Gewalt gegen den Willen der Eigentümer ausübt oder auf einen im Einverständnis mit der Eigentümerin/dem Eigentümer schriftlich oder zur Niederschrift gestellten Antrag von der zuständigen Behörde als allein verpflichtet anerkannt worden ist, ist an Stelle der Eigentümerin/des Eigentümers bzw. Unterhaltspflichtigen verpflichtet.
Die Verpflichteten haben grundsätzlich jeden Rattenbefall und dessen Umfang sowie die zur Bekämpfung der Ratten getroffenen Maßnahmen dem örtlichen Ordnungsamt anzuzeigen. Der Rattenbefall ist unverzüglich zu bekämpfen. Die Bekämpfung soll die Ratten an der Ausbreitung und Vermehrung hindern bzw. sie vernichten.
Da derzeit ein erheblicher Rattenbefall aufgetreten ist, sollen flächendeckend und zeitgleich in den amtsangehörigen Gemeinden die Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Auf einige wichtige Dinge wird besonders hingewiesen:
- Untersuchen Sie bitte das Gelände auf aktiven Rattenbefall (Sehen von Tieren, deren Baueingänge, Nagespuren, Exkremente).
- Informieren Sie bitte die örtliche Ordnungsbehörde (Amt Bargteheide-Land).
- Legen Sie Giftköder aus. Jeder Packung Rattengift liegt eine ausführliche Gebrauchsanweisung des Herstellers bei. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine wirkungsvolle Bekämpfung der gefährlichen Schädlinge.
- Kontrollieren Sie bitte, ob die das Gift in ausreichender Menge an mehreren Stellen ausgelegt ist, damit die Ratten so viel Gift aufnehmen, dass es ausreicht, um die Ratten zu töten. Zur Aufnahme des Rattengiftes besonders geeignet sind Drainagerohre o. ä. Behältnisse, um auch sicherzustellen, dass Kinder, Haustiere und Vögel nicht ungehindert Zugang zu den ausgelegten Ködern haben. Belehren und beaufsichtigen Sie Kinder hinsichtlich der Köderauslegung. Auch Haustiere sollten während der Aktion besonders beaufsichtigt werden. Eine regelmäßige Kontrolle und Ergänzung der ausgelegten Köder trägt zu einer erfolgreichen Rattenbekämpfung bei.
- Sorgen Sie bitte dafür, daß die toten Ratten umgehend und ordnungsgemäß entsorgt werden.
- Entfernen Sie bitte unbedingt nach Abschluß der Aktion vorhandene Köderreste.
- Anschließend sollten die Baueingänge der Ratten verschlossen werden.
- Eine abschließende Meldung an die örtliche Ordnungsbehörde wird erwartet.
Weiteres zur Umsetzung
- Ihre Gemeinde wird auf öffentlichem Grund ebenfalls die Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchführen. Sollten Sie daher besonders auf Kinderspielplätzen, Sport- und Bolzplätzen etc. Ratten sichten, informieren Sie bitte die örtliche Ordnungsbehörde.
- Die verwendeteten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von Ratten müssen gemäß der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Stormarn von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) zugelassen sein.
- Die Bekämpfung der Ratten sollte unbedingt erst dann eingestellt werden, wenn Ratten- und Giftköder nicht mehr angenommen werden. Nur so ist ein Erfolg zu erzielen.
- Die Rattenkadaver sind entsprechend der Rücksprache mit der Unteren Abfallbehörde des Kreises Stormarn über die Restmülltonne zu entsorgen. Verwenden Sie bitte Schutzhandschuhe, damit ein Hautkontakt vermieden wird.
Ratten gelten als Überträger von Krankheiten und richten Schäden an Lebens- und Futtermitteln sowie baulichen Anlagen (elektrische Kabel und Rohre) an. Die Schneidezähne der Ratten sind wurzellos und wachsen ein Leben lang, müssen also durch Benagen ständig abgerieben werden. Hierzu dienen Gegenstände aus allen Materialien.
Bei Fragen steht Ihnen das Amt Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, zur Verfügung:
Herr Marco Roeder
Zimmer 212
Tel.-Nr. 04532/404538
Fax-Nr. 04532/404599
Herr Jürgen Leve
Zimmer 213
Tel.-Nr. 04532/404539
Fax-Nr. 04532/404599