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Aktuelles

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Di. 27.12.2011, Gemeinde:

Amtliche Bekanntmachung

Hinweis zum Jahreswechsel

Anordnung des Abbrennverbotes für bestimmte pyrotechnische Gegenstände der Klasse II für die Gemeinde Delingsdorf zum Jahreswechsel 2011 / 2012

Gemäß Beschlussfassung der Gemeinde Delingsdorf wird hiermit aufgrund des § 24 Abs. 2 der Neufassung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31.01.1991 (BGBl. I S. 169) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2002 (BGBl. I S. 3970) in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts vom 05.08.1977 (GVOBl. S. 269) zuletzt geändert durch VO vom 24.10.1996 (GVOBl. S. 652)

für das im Plan (rot) gekennzeichnete Gebiet der Gemeinde Delingsdorf

allgemeinverbindlich als Verbot angeordnet, Raketen und sogenannte römische Lichter am 31.12.2011 und am 01.01.2012 abzubrennen.