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Aktuelles

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Sa. 16.12.2023 10:00, Gemeinde:

Amt Bargteheide-Land

Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern

Anordnung: Erweiterung des Abbrennverbots für pyrotechnische Gegenstände in den Gemeinden Delingsdorf, Hammoor und Jersbek

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Das bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 wird für die Bereiche der Gemeinden Delingsdorf, Hammoor und Jersbek wie folgt erweitert:

  1. Das Abbrennen von Feuerwerksraketen und Feuerwerksbatterien ist im Umkreis von 200 Metern um brandgefährdete Objekte grundsätzlich verboten.
  2. Das Abbrennen römischer Lichter und sonstiger brandgefährlicher Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ist im Umkreis von 25 Metern um brandgefährdete Objekte grundsätzlich verboten.

Als brandgefährdete Objekte gelten insbesondere Gebäude mit Weichbedachung, Holzlager, Strohlager oder Kunststoffdacheindeckungen. Für die betroffenen Gebäude sind Schutzzonen eingerichtet.

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Mehr Infos: https://www.bargteheide-land.de/Amt/Bekanntmachungen/all/Delingsdorf/Anordnungen-%C3%BCber-das-Abbrennverbot-von-Feuerwerksk%C3%B6rpern.php?object=tx,3316.5.1&ModID=7&FID=3316.5116.1&NavID=3316.211&La=1