Anmeldung für den Kleidermarkt
Auf dem Kleidermarkt werden
- saubere und einwandfreie Kinderbekleidung und Schuhe
- Babyausstattung
- Kinderwagen, Kinderkarren, Autositze usw.
zum Verkauf angeboten.
Die Ware wird nur nach vorheriger Anmeldung, Vertragsabschluß und ordnungsgemäßer Auszeichnung mit Verkaufsnummer, Preis und Kleidergröße am Verkaufstag angenommen. Der Kulturverein behält 15% des erzielten Verkaufspreises für eigene Zwecke ein. Den übrigen Erlös erhält der Verkäufer bei Abholung der Restware ausgezahlt.
Die Nummernvergabe erfolgt durch