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Anmeldung für den Kleidermarkt

Auf dem Kleidermarkt werden

  • saubere und einwandfreie Kinderbekleidung und Schuhe
  • Babyausstattung
  • Kinderwagen, Kinderkarren, Autositze usw.

zum Verkauf angeboten.

Kulturverein e.V. (KV)
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Die Ware wird nur nach vorheriger Anmeldung, Vertragsabschluß und ordnungsgemäßer Auszeichnung mit Verkaufsnummer, Preis und Kleidergröße am Verkaufstag angenommen. Der Kulturverein behält 15% des erzielten Verkaufspreises für eigene Zwecke ein. Den übrigen Erlös erhält der Verkäufer bei Abholung der Restware ausgezahlt.

Die Nummernvergabe erfolgt durch