Einladung zur 3. Spartenversammlung "Fußball"
Tagesordnung
- Begrüßung der Mitglieder und Gäste
- Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
- Genehmigung der Tagesordnung
- Wahlen
- des Spartenleiters
- Verschiedenes
Für das Wahlrecht gilt gemäß § 5 Nr. 2 der Vereinssatzung, das alle Vereinsmitglieder nach Vollendung des 14. Lebensjahres das aktive Wahlrecht, das Stimm- und Vorschlagsrecht und nach Vollendung des 16. Lebensjahres auch das passive Wahlrecht besitzen.
22941 Delingsdorf